Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt ist einer der traditionsreichsten Einrichtungen der thüringischen Landeshauptstadt. Als Stiftung öffentlichen Rechts reicht ihr Wirken über die Grenzen Erfurts hinaus. Sie hat ihren Ursprung in früher Kultur- und Kirchengeschichte. Dabei pflegt die Kammer kulturelles Erbe, leistet mit ihren Stiftungserträgen Beiträge zur Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten und fühlt sich mit finanziellen Zuwendungen karitativen und diakonischen Anliegen verpflichtet. Als eigene juristische Rechtspersönlichkeit ist die Stiftung durch Erlass des thüringischen Justizministers 1947 aus der Zusammenfassung von 15 Einzelstiftungen und Fonds entstanden, die in ihrem Ursprung teils bis in das Mittelalter zurückreichen.
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