Herzlich Willkommen!

Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt ist einer der traditionsreichsten Einrichtungen der thüringischen Landeshauptstadt. Als Stiftung öffentlichen Rechts reicht ihr Wirken über die Grenzen Erfurts hinaus. Sie hat ihren Ursprung in früher Kultur- und Kirchengeschichte. Dabei pflegt die Kammer kulturelles Erbe, leistet mit ihren Stiftungserträgen Beiträge zur Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten und fühlt sich mit finanziellen Zuwendungen karitativen und diakonischen Anliegen verpflichtet. Als eigene juristische Rechtspersönlichkeit ist die Stiftung durch Erlass des thüringischen Justizministers 1947 aus der Zusammenfassung von 15 Einzelstiftungen und Fonds entstanden, die in ihrem Ursprung teils bis in das Mittelalter zurückreichen.

 

DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET

Erbbaugrundstücke der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer in Erfurt im Gebiet Marbach-Süd

Marbach-Süd

Nach der Entwicklung und Erschließung der Baugrundstücke verkauft die

Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH Frankfurt/Main
Geschäftsstelle Erfurt
Stiftsgasse 4a
99084 Erfurt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Heinze
Telefon: 0361/220 62 14
www.gsw-ffm.de

Erbbaurechte für Einfamilienhäuser. Die Größe der jeweiligen Erbbaugrundstücke legt der Bebauungsplan fest und liegt zwischen 280 m² und 600 m². Der Kaufpreis für das jeweilige Erbbaurecht beinhaltet alle auf das Erbbaugrundstück entfallenden Entwicklungs- und Erschließungskosten.
zum Beispiel:

Kaufvertrag über ein Erbbaurecht (sofort bebaubares Grundstück) Gemarkung Marbach, Flur 3, Bauparzelle 255, 506m²

Übersicht
Detail

Erbbauzins

Der Erbbauzins als Gegenleistung für die Nutzung des Grund und Bodens ist für die Vertragslaufzeit im Grundbuch festgeschrieben und beträgt jährlich

1.295,36 EUR

Kaufpreis

Mit dem Kaufpreis sind die Entwicklungs- und Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz abgegolten. Die Kosten, Gebühren und Steuern des Kaufvertrages trägt der Erwerber.

43.010,00 EUR


Im Erbbaurechtsbestellungsvertrag ist alle zehn Jahre eine Wertsicherung des Erbbauzinses vereinbart, die sich an dem durch das Statistische Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex orientiert.

Die Parzellierungspläne wurden mit freundlicher Genehmigung von ÖbVI Dipl.-Ing. Wolfgang Barthel zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer
Alfred-Hess-Str. 34

99094 Erfurt

Bankverbindung

Anfrage

Anfrage per
Telefon: 03 61 - 30 25 46 0
Telefax: 03 61 - 30 25 46 90

oder per Mail:
info(at)klosterkammer-erfurt.de