Gartenpacht

Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer verwaltet derzeit rund 59 ha an Klein- und Erholungsgärten. Die Kleingärten verteilen sich auf 15 Kleingartenvereine in und um Erfurt.

 

Ein Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz ist ein Garten, der

  1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und 
  2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

Die im Eigentum der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer befindlichen Kleingärten werden ausschließlich von den Vereinen verpachtet, die Stiftung nimmt hierauf keinen Einfluss. Bei vorliegendem Interesse wenden Sie sich bitte an einen der zahlreichen Kleingartenvereine.

 

Erholungsgärten sind Gärten, die nicht an Kleingartenvereine gebunden sind, keine gemeinschaftlichen Anlagen unterhalten und keinen Auflagen nach dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Alle im Eigentum der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer befindlichen Erholungsgärten sind langfristig verpachtet, sofern Gärten verfügbar sind, werden diese unter „Aktuelle Angebote“ veröffentlicht.

 

DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET

Kontakt

Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer
Alfred-Hess-Str. 34

99094 Erfurt

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Telefon: 03 61 - 30 25 46 0
Telefax: 03 61 - 30 25 46 90

oder per Mail:
info(at)klosterkammer-erfurt.de