Die Stiftung verfolgt mit ihren Erträgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung im Freistaat Thüringen. Gemeinnützige Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Bildung und Wissenschaft, der Religion sowie des Denkmalschutzes.
Die Stiftungszwecke ergeben sich aus den Zweckbestimmungen der 1947 in der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer zusammengefassten Stiftungen und Fonds. Die Stiftungszwecke werden auf dieser Grundlage in Form der Mittelweitergabe verwirklicht, insbesondere durch
- Förderung der konfessionellen Bildungs- und Erziehungsarbeit von Kindern und Jugendlichen, v. a. durch Unterstützung der dem Schulunterricht und dem Studium dienenden Einrichtungen der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland,
- Verleihung von Stipendien an besonders begabte, besonders qualifizierte oder besonders motivierte Schüler und Studenten, möglichst unter Berücksichtigung der finanziellen Bedürftigkeit der einzelnen Stipendiaten,
- die Unterstützung der karitativen Arbeit der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und ihrer Verbände, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vereinigungen unabhängig von ihrer Rechtsform,
- Beiträge zur Errichtung und Erhaltung kirchlicher Gebäude sowie ihrer Ausstattung und
- die Förderung des gottesdienstlichen Lebens.
Die Stiftungszwecke müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Maße verwirklicht werden. Bei ihrer Erfüllung sind die Vermögensanteile der Altstiftungen und -fonds ebenso zu berücksichtigen, wie Sorgfalt auf die Transkription historischer Zwecksetzungen in die Gegenwart zu verwenden ist.
Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen besteht nicht.
DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET