Die Stiftung kann die Verwaltung einer selbstständigen Stiftung übernehmen, deren Stiftungszwecke einem der aufgeführten Stiftungszwecke nicht entgegensteht.
Die Stiftung kann unselbstständige Stiftungen annehmen und verwalten, welche die genannten Stiftungszwecke oder die ihrer historischen Vorgängerstiftungen im Interesse des Gesamtstiftungsauftrags unterstützen oder ergänzen.
Identifizieren Sie sich mit den Zielen der VKK?
Wir freuen uns besonders über Ihr direktes Engagement - und das über Generationen hinweg.
Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer - Stiftung öffentlichen Rechts - kann unterstützt werden durch:
- Zustiftungen
- Schenkungen
- Testament
- Legat/Vermächtnis
Ihr Wirken stiftet dabei nicht nur Sinn, sondern zahlt sich aus. Jegliche Zuführung in das Grundstockvermögen beinhaltet steuerliche Aspekte und Vorteile. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater - es lohnt sich, Gutes zu tun!
DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET