Der weitaus größte Teil des Stiftungsvermögens der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer stammt aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Ein Teil des Besitzes wurde im Rahmen der Verstaatlichung (Säkularisation) des früheren Kirchenbesitzes einem Kirchen- und Schulfonds zugeschlagen. Die thüringische Landesregierung fasste diesen Fonds im Jahr 1947 mit 14 weiteren Stiftungen und Vermächtnissen zu der noch heute bestehenden Kirchen- und Klosterkammer zusammen.
Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer erwirtschaftet ihre für gemeinnützige Zwecke dienenden Mittel insbesondere über Pachten und Erbbauzinsen. Ihren Erbbaurechtsnehmern und Pächtern versteht sie sich dabei als nachhaltiger und verlässlicher Partner. Nur in einem vertrauensvollen Miteinander ist es möglich, das Erbe der Vergangenheit zu erhalten, um - den Stifterwillen verpflichtet - Gutes im Sinne der Satzung zu leisten.
DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET