Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Thüringer Staatskanzlei.
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
Der hauptamtliche Vorstand der Stiftung ist der Präses. Der Präses führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese in Alleinvertretung gerichtlich und außergerichtlich.
Das Kuratorium besteht aus acht Mitgliedern, darunter
- drei Vertretern der Katholischen Kirche in Thüringen, von denen einer der Dekan einer katholisch-theologischen Fakultät an einer staatlichen Hochschule in Thüringen sein kann,
- drei Vertretern der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, von denen einer der Dekan einer evangelisch-theologischen Fakultät an einer staatlichen Hochschule in Thüringen sein kann,
- einem Vertreter der für Staatskirchenrecht zuständigen Landesbehörde,
- einem Vertreter des Thüringer Finanzministeriums.
Vorsitzender des Kuratoriums ist der Vertreter der für Staatskirchenrecht zuständigen Landesbehörde. Sein Stellvertreter wird unter den Mitgliedern des Kuratoriums durch Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt.
Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Der Vergaberat setzt sich aus dem Vorstand und dem Kuratorium zusammen, Vorsitzender des Vergaberates ist der Präses.
DEM WILLEN DER STIFTER FOLGEND – DER ZUKUNFT VERPFLICHTET